Führerschein umtauschen – ab 2022

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Ob Vanlife oder Roadtrip – ohne Führerschein kommst Du bei dieser Art des Reisens nicht weit. Ab diesem Jahr ist der Führerschein noch wichtiger, denn alte Führerscheine müssen ab 2022 umgetauscht werden. Der Führerscheintausch betrifft einen Großteil aller Autofahrer, wahrscheinlich auch Dich. Damit Du Deinen Führerschein rechtzeitig umtauschst, habe ich Dir hier zusammengefasst, worauf du beim Führerscheintausch achten musst.

Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden?

Wenn Du beim Reisen schonmal mit anderen Auto-Reisenden aus der EU getroffen hast, könnte euch vielleicht aufgefallen sein, dass eure Führerscheine ziemlich unterschiedlich aussehen. Rund 110 verschiedene Führerscheine gibt es nämlich in der EU, das soll sich ab sofort aber ändern. Es gilt ab diesem Jahr eine neue EU-Richtlinie, die besagt, dass Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. Bis zum 19. Januar 2033 soll es dann in der ganzen EU nur noch den neuen, fälschungssicheren Führerschein geben.

Die neue Regelung betrifft PKW und Motorrad-Führerscheine, wenn Du also einen der beiden hast, solltest Du weiterlesen, ob du Deinen Führerschein tauschen musst.

fälschungssichere EU-Führerschein

Wer ist überhaupt betroffen?

Fast 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine sind in Deutschland im Umlauf, die bis 2033 getauscht werden müssen. Die Bundesregierung hat dafür einen Stufenplan ausgearbeitet, damit die Bürokratie nicht überlastet wird. Je nachdem wie alt Dein Führerschein ist, gelten unterschiedliche Fristen.

Wenn Dein Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, ist Dein Geburtsjahr entscheidend für den Tausch:

  • Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wenn Dein Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Eine Ausnahme gibt es noch: Wenn Dein Geburtsjahr vor 1953 liegt, musst Du den Führerschein in jedem Fall bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Wie genau funktioniert der Führerscheintausch?

Du musst deinen Führerschein umtauschen? Dann ist die Führerscheinbehörde an Deinem aktuellen Wohnsitz dafür zuständig. Am besten informierst Du Dich rechtzeitig, wann diese (auch coronabedingt) geöffnet hat.

Für den Tausch benötigst du einige Dokumente: Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, Deinen aktuellen Führerschein, eine Gebühr von ca. 25 Euro.

Solltest Du, seit Du den Führerschein gemacht hast, umgezogen sein und eine andere Behörde als die an Deinem aktuellen Wohnsitz Deinen Führerschein ausgestellt haben, benötigst du eine sogenannte Karteikartenabschrift. Die beantragst du per Post, telefonisch oder online und lässt sie an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Der EU-Führerschein – ab 2033 in jedem Portemonnaie

Was kostet der Umtausch?

Der Umtausch kostet, je nach Bundesland, rund 25 Euro. Außerdem benötigst Du ein aktuelles biometrisches Passbild, was auch noch einmal rund zehn Euro kostet.

Was passiert, wenn Du die Frist verpasst?

Wenn du vergisst, oder verpasst, Deinen Führerschein umzutauschen, musst Du eine Geldstrafe zahlen. In Deutschland ist das ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Allerdings ist das in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Wenn Du die Frist verpasst, heißt das aber nicht, dass Du automatisch unerlaubt Auto fährst. Das Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument, also der Führerschein, seine Gültigkeit verliert, aber nicht, dass Du Deine Fahrerlaubnis verlierst.

Fazit zum Führerscheintausch

Durch den Stufenplan ist relativ gut geregelt, wer wann seinen Führerschein umtauschen muss. Was am Anfang nach viel Bürokratie klingt, ist im Grunde gar nicht so kompliziert. Das einzig Neue: ab dem Umtausch ist der neue Führerschein befristet 15 Jahre gültig, dann musst Du wieder ein neues Kärtchen beantragen.

Am besten kümmerst Du Dich rechtzeitig darum, Deinen Führerschein zu tauschen, denn insbesondere im Ausland könntest Du eventuell Probleme bekommen, solltest Du noch mit einem alten Führerschein unterwegs sein. Wenn Du magst, kannst Du Deinen Führerschein auch freiwillig vor Ablauf der Frist umtauschen, was insbesondere für Reisende praktisch sein kann.

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2 Kommentare

  1. Chrissie1980

    Ich hätte noch eine Frage bzgl. des Umtausches. Für welche Führerscheine gilt das? Nur für die alten aus “Papier” wie die grauen oder rosanen?
    Denn ich habe schon so ein Plastik-Kärtchen.

    Antworten
    • Katja

      Das gilt nur für die Papierführerscheine 😉

      Antworten

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